Mit der "16. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung vom terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2011 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2011 – MUX-AG-V 2011)" vom 20.07.2011 werden gemäß § 24 Abs. 3 Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) die Auswahlgrundsätze sowie die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Voraussetzungen für die Multiplex-Ausschreibung vom 28.07.2011 festgelegt.
Die Verordnung wurde am 26.07.2011 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.