Mit der "18. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2017 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2017 – MUX AG V DAB+ 2017)" vom 16.01.2017 werden gemäß § 15a Abs. 1 PrR-G die Auswahlgrundsätze und die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen nach § 15 Abs. 2 PrR-G für die Erteilung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattformen zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ näher festgelegt.
Die Verordnung wurde am 20.01.2017 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.