Mit der "20. Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und regionalen Multiplex-Zulassungen (MUX C) für digitales terrestrisches Fernsehen 2018 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 – MUX-AG-V MUX C 2018)" vom 17.01.2018 werden die Auswahlgrundsätze gemäß § 24 Abs. 1 AMD-G und die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen nach § 23 Abs. 2 AMD-G für die Erteilung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattformen zur Verbreitung von lokalem und regionalem digitalem terrestrischem Fernsehen entsprechend dem Digitalisierungskonzept 2017 näher fest.
Die Verordnung wurde am 25.01.2018 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht. Darüber hinaus steht sie nachfolgend gemeinsam mit den Erläuterungen zum Download bereit.