Die Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014 (RRV 2014) wurde gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 22.07.2014 im BGBl II Nr 185/2014 kundgemacht und tritt mit 01.08.2014 in Kraft.
Die Verordnung legt gemäß § 7 TKG 2003 den bundesweit einheitlichen Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber für jene Angebote oder Nachfragen, die ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, mit EUR 2,57 pro Kabellaufmeter fest.
Die Verordnung kann im Bundesgesetzblatt abgerufen werden.
Die Erläuterungen zur RRV 2014 werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Parallel dazu wurde auch die Telekom-Richtsatzverordnung 2014 (TRV 2014) der RTR-GmbH erlassen.