Am 16.01.2004 tritt die Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2004 (RFMVO 2004) gemäß § 135 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, in Kraft.
Die Verordnung wird gemäß § 135 Abs. 2 TKG 2003 am 15. Jänner 2004 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kund gemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2004 (RFMVO 2004) wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.
Mit der RFMVO 2004 werden gemäß § 36 TKG 2003 durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden sachlich und räumlich relevanten Märkte für Rundfunk-Übertragungsdienste entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festgelegt.
In dieser Verordnung wurden die Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen der §§ 128 und 129 TKG 2003 durchgeführten Verfahren der nationalen Konsultation und Koordination auf europäischer Ebene entsprechend berücksichtigt.