Am 09.03.2004 tritt die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2004 (SVO-RF 2004) der Kommunikationsbehörde Austria in Kraft. Die Verordnung wird durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2004 (SVO-RF 2004) wird weiters nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.
Die Verordnung legt auf Grund des § 10 Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 136/2003, eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.