Am 08.03.2006 trat die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2006 (SVO-RF 2006) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in Kraft. Die Verordnung wurde am 07.03.2006 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Die Schwellenwertverordnung Rundfunk 2006 (SVO-RF 2006) wird weiters nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.
Die Verordnung legt auf Grund des § 10a Abs. 5 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl I Nr. 21/2005, eine Umsatzgrenze fest, bei deren Unterschreitung durch einen Beitragspflichtigen dessen Umsätze nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes für die Berechnung der Finanzierungsbeiträge berücksichtigt werden.
Die SVO-RF 2006 ist für Berechnungen voraussichtlicher Finanzierungsbeiträge ab dem Jahr 2010 nicht mehr anzuwenden, da §§ 35 Abs. 5 und 45 Abs. 9 KOG idF BGBl. I Nr. 50/2010 nunmehr einen gesetzlichen Schwellenwert in der Höhe von 215 Euro für 2010, sowie 235 Euro ab 2011 vorsieht, anzupassen an den Verbraucherpreisindex 2005 ab 2012.