Auf Basis der Novellierung der Rundfunkgesetze wird die bislang monokratisch organisierte KommAustria per 1. Oktober 2010 in eine weisungsfreie und unabhängige Kollegialbehörde umgewandelt. Die neue Behörde besteht aus fünf hauptberuflich tätigen Mitgliedern, die heute vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für eine sechsjährige Amtsperiode bestellt wurde. Die Mitglieder sind:
„Wir freuen uns über die neuen Herausforderungen, die uns der Gesetzgeber übertragen hat und werden dafür Sorge tragen, dass durch die Rechtsaufsicht über die privaten Rundfunkveranstalter und über den ORF der duale Rundfunkmarkt in Österreich bestmöglich gewahrt bleibt“, so Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der neuen Medienbehörde.
Die Novellierung der Rundfunkgesetze bringt für die KommAustria zusätzlich zur Aufsicht über die privaten Rundfunkveranstalter zahlreiche neue Aufgaben: Darunter fallen
Zur Entscheidung in zweiter Instanz ist weiterhin der Bundeskommunikationssenat zuständig.
Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), geleitet von Dr. Alfred Grinschgl, fungiert auch weiterhin als Geschäftsapparat der KommAustria. Sie unterstützt diese bei der Erfüllung der regulatorischen Aufgaben, in den Aufgaben der Presse- und Publizistikförderung, der Förderung der Selbstkontrolle der Presse (Presserat), der Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation (Werberat) sowie bei der Digitalisierung des Rundfunks im Wege der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“.
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