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    Medien
  • Datum
    01.10.2013

Medientransparenzgesetz: KommAustria leitet Strafverfahren wegen falscher Meldungen ein

Medienbehörde ahndet offensichtlich unrichtige Bekanntgaben

Knapp ein Jahr nach Start der Quartalserhebungen von Aufwendungen öffentlicher Rechtsträger für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber gemäß dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), leitet die Medienbehörde KommAustria derzeit erstmals Verwaltungsstrafverfahren wegen falscher Meldungen ein. In 70 Fällen werden Verfahren gegen Vertretungsbefugte bzw. Verantwortliche der meldepflichtigen Rechtsträger wegen offensichtlich unrichtiger Bekanntgaben geführt. Dabei geht es um Pflichtverletzungen bei der eindeutigen Benennung der Medien, in denen die Rechtsträger Werbung oder andere Informationen geschaltet haben.

„Die Rechtsträger müssen in ihren Meldungen die genauen Namen der beauftragten Medien nennen. Es ist eindeutig bekanntzugeben, dass 'Summe X' beispielsweise an 'Der Standard', 'Kronen Zeitung' oder 'Die Presse' gezahlt wurde. Nicht mehr und nicht weniger und vor allem nichts anderes“, erläutert Dr. Florian Philapitsch, stellvertretender Vorsitzender der KommAustria. „Ganz überwiegend wird das richtig gemacht, was wir auch auf unsere umfangreiche Informationsarbeit seit Beginn der praktischen Umsetzung des Gesetzes zurückführen. Es bleibt aber immer noch ein kleiner Prozentsatz von Meldungen, in denen statt des Mediums wahlweise der Name einer Werbe- oder Mediaagentur, eines Verlagshauses oder Ähnliches eingetragen wird“.

Die in den eingeleiteten Strafverfahren gegenständlichen, falschen Meldungen stellen weniger als vier Prozent (3,8%) der Datensätze aus den ersten beiden Quartalen des Jahres 2013 dar. Den Verantwortlichen drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Erst im Wiederholungsfall kann die Strafhöhe bis zu 60.000 Euro betragen.

„Die ersten Erhebungen nach dem Medientransparenzgesetz zu den Quartalen drei und vier des Jahres 2012 haben wir zur Qualitätsanalyse der eingehenden Bekanntgaben und zur Fortsetzung unserer Informationsmaßnahmen genutzt“, so Philapitsch. „Jetzt muss es darum gehen, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Transparenz ausnahmslos durchzusetzen und zu erreichen, dass alle Datensätze gesetzeskonform, einheitlich und dementsprechend für die Medien und die interessierte Öffentlichkeit verwertbar sind.“

Ungeachtet dessen ist die grundsätzliche Bekanntgabedisziplin der öffentlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz hervorragend. Für die Erhebung zum zweiten Quartal 2013 übermittelten zuletzt 99,9% der rund 5.600 dazu verpflichteten Rechtsträger vollständige Meldungen an die Medienbehörde KommAustria.

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