Finanzprüfer sind bedeutender Baustein für die unabhängige Kontrolle des ORF
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat mit heutigem Tag zwei voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien zu Mitgliedern der nach dem ORF-Gesetz vorgeschriebenen Prüfungskommission bestellt. Im Zuge eines umfassenden viermonatigen Auswahlverfahrens auf Basis einer europaweiten Ausschreibung erhielt eine Bietergemeinschaft bestehend aus BDO Austria GmbH und Grant Thornton Unitreu GmbH den Zuschlag. Der Auftrag ist auf fünf ORF-Geschäftsjahre (2010 bis 2014) befristet.
„Der KommAustria lagen im Ausschreibungsverfahren mehrere Bewerbungen vor. Die Bietergemeinschaft aus BDO Austria und Grant Thornton Unitreu konnte sich schließlich in der Gesamtbewertung mit ihrem Prüfkonzept gegenüber den übrigen Bewerbern durchsetzen“, so Mag. Michael Ogris, Vorsitzender des für die Vergabe zuständigen Senats I der KommAustria. „Mit den durch die Bietergemeinschaft nominierten Schlüsselpersonen, Prof. Dr. Karl Bruckner und Univ.-Doz. Dr. Walter Platzer, stehen zwei ausgewiesene Spezialisten aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung an der Spitze der ORF-Prüfungskommission.“
Gemäß § 40 des im Oktober 2010 in Kraft getretenen ORF-Gesetzes hat die Prüfungskommission den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des ORF zu prüfen. Die Prüfung umfasst auch die Aktivitäten zahlreicher Tochtergesellschaften. Darüber hinaus obliegt der Prüfungskommission auch die Gebarungsprüfung im ORF-Konzern, bei der verschiedene Geschäftsbereiche und Aktivitäten des ORF auf einen angemessenen ökonomischen Einsatz von Finanzmitteln unter die Lupe genommen werden. Sämtliche Prüfberichte gehen einerseits an die KommAustria, die der Prüfungskommission auch spezifische Prüfaufträge erteilen kann, und zum anderen an die zuständigen Organe des ORF.
Auch die Auszahlung von insgesamt 160 Millionen Euro über den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2013, mit denen dem ORF jene Finanzmittel teilweise ersetzt werden sollen, die ihm durch die Befreiungen von der Rundfunkgebühr entgehen, hängt unter anderem von den Ergebnissen der Prüfungskommission und der darauf basierenden Entscheidung der KommAustria ab. Im sechsten Abschnitt des ORF-Gesetzes zum Programmentgelt sind unter § 31, Absatz 11 ff. eine Reihe von Maßnahmen gefordert, deren Einhaltung Voraussetzung für die Refundierung ist. Dazu zählen unter anderem der Fortbestand des Film-Fernsehabkommens, der kontinuierliche Ausbau des Anteils österreichspezifischer Fernsehfilme, -serien und -dokumentationen sowie von Kindersendungen am Gesamtprogramm, der Fortbestand des Radiosymphonieorchesters sowie in wirtschaftlicher Hinsicht Maßnahmen zur weiteren Reduktion der Personal- und Sachkosten.
Die schon bisher für Angelegenheiten des ORF bestehende Prüfungskommission wurde mit der Novellierung des ORF-Gesetzes zum 1. Oktober 2010 aus der Organstruktur des ORF herausgelöst. Die nun neu bestellte Prüfungskommission ist somit stärker in die externe Kontrolle des ORF durch die KommAustria einbezogen und erhielt umfassendere Prüfkompetenzen. Zuvor war die Prüfungskommission – neben Stiftungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat – eines der Organe des Österreichischen Rundfunks und wurde vom ORF selbst bestellt.
Auf die neue Prüfungskommission wartet nun bereits die erste große Herausforderung: Bis Ende Mai 2011 ist der Jahresabschluss des ORF und zahlreicher Tochtergesellschaften sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu prüfen.Klarstellung zu diversen Presseaussendungen betreffend einer möglichen Auftragsvergabe der RTR-GmbH
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