Online-Veröffentlichung der Daten am 15. März 2018
5.368 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2017 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.
Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2017 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.370 Rechtsträger, von denen nur zwei keine Meldung abgegeben haben. 5.156 Rechtsträger bzw. 96 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2018 nachgekommen, 212 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der zwei Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. März 2018, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.
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