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  • Datum
    14.12.2012

Medientransparenzgesetz: 99% der betroffenen Rechtsträger haben im Rahmen der erstmaligen Erhebung gemeldet

KommAustria veröffentlicht Daten ab 15. Dezember um 0:00 Uhr

Mit einer Meldequote von 99% der betroffenen Rechtsträger ist für die praktische Umsetzung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) eine erfolgreiche Premiere geglückt. Erstmalig haben 5.548 öffentliche Rechtsträger ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie Förderungen für Medieninhaber an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemeldet. Auf Grundlage des am 01. Juli 2012 in Kraft getretenen Medientransparenzgesetzes waren die Aufwendungen des dritten Quartals 2012 bekanntzugeben. Meldepflichtig waren insgesamt 5.604 Rechtsträger.

Bereits während der zweiwöchigen, regulären Meldefrist im Zeitraum vom 01. bis 15. Oktober 2012 hatten gut 85 Prozent der betroffenen Rechtsträger eine vollständige Meldung abgegeben. Die anschließend gewährte vierwöchige Nachmeldefrist nutzten weitere 14 Prozent. Ein Prozent der Meldepflichtigen gab keine oder nur unvollständige Daten bekannt.

Die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen wird von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für die KommAustria durchgeführt. Der Datenerhebung zufolge haben 419 von 5.604 meldepflichtigen Rechtsträgern Aufwendungen nach § 2 MedKF-TG (Aufträge und Medienkooperationen) angegeben. 15 Rechtsträger meldeten Förderungen gemäß § 4 MedKF-TG. Demgegenüber gaben 5.129 Rechtsträger Leermeldungen (keine Aufwendungen bzw. unter 5.000 Euro) nach § 2 MedKF-TG ab, nach § 4 MedKF-TG waren es 5.532 Leermeldungen. Nicht oder nur unvollständig gemeldet haben 57 Rechtsträger, gegen die die KommAustria nun Verwaltungsstrafverfahren einleiten muss.

Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Dezember 2012, 0:00 Uhr über die Website der RTR-GmbH abrufbar. Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen.
Die nächste Quartals-Meldefrist beginnt am 1. Jänner 2013 und endet am 15. Jänner 2013. Zu melden sind dann die Aufwendungen aus dem vierten Quartal 2012.

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