Medienbehörde veröffentlicht Daten am 15. Dezember 2017 online
5.376 öffentliche Rechtsträger haben ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2017 der Medienbehörde KommAustria bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.
Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2017 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.382 Rechtsträger, von denen nur sechs keine Meldung abgegeben haben. 5.079 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Oktober 2017 nachgekommen, 297 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der sechs Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Dezember 2017, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.
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