5.661 der Rechnungshofkontrolle unterworfene Rechtsträger hatten im Zeitraum vom 1. bis 15. April 2014 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2014 bekannt zu geben. Dies entspricht den Bestimmungen zur quartalsmäßigen Meldepflicht nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“).
Die KommAustria hat heute die sogenannte „Ampelliste“ veröffentlicht, der zu entnehmen ist, welche Rechtsträger innerhalb der regulären, zweiwöchigen Frist der Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Den säumigen Meldepflichtigen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren abzuwenden.
Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum ersten Quartal 2014 am 15. Juni 2014 veröffentlichen.
Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei und als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zur Verfügung:
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