KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“
5.515 oder 97 Prozent der meldepflichtigen Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Juli 2013 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem zweiten Quartal 2013 bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um die vierte Quartalserhebung nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“).
145 säumige Rechtsträger hat die KommAustria heute auf der sogenannten „Ampelliste“ veröffentlicht, die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden kann. Ihnen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren abzuwenden.
Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum zweiten Quartal 2013 am 15. September 2013 veröffentlichen.
Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie den Link:
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