98 Prozent der Rechtsträger melden innerhalb der regulären Frist
5.533 oder 98 Prozent der meldepflichtigen Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2013 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2013 bekannt gegeben und sind damit ihrer quartalsmäßigen Meldepflicht nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nachgekommen.
131 säumige Rechtsträger hat die KommAustria heute auf der sogenannten „Ampelliste“ veröffentlicht, die auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden kann. Ihnen werden in den kommenden Tagen Mahnschreiben zugestellt, ab deren Erhalt eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, um ein Verwaltungsstrafverfahren abzuwenden.
Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum dritten Quartal 2013 am 15. Dezember 2013 veröffentlichen.
Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung:
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