5.353 öffentliche Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Oktober 2014 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem dritten Quartal 2014 bekannt gegeben. Damit kamen sie der quartalsmäßigen Meldepflicht gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nach.
330 weitere Rechtsträger versäumten ihre Meldepflicht. Welche Rechtsträger dies sind, ist aus der so genannten „Ampelliste“ ersichtlich, die die KommAustria heute veröffentlicht hat. Die „Ampelliste“ kann auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden. Die säumigen Rechtsträger erhalten in den kommenden Tagen Mahnschreiben, ab deren Zustellung eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, mit deren Einhaltung ein Verwaltungsstrafverfahren noch abgewendet werden kann.
Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum dritten Quartal 2014 am 15. Dezember 2014 veröffentlichen.
Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Link: https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_ampel
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