• Bereich
    Medien
  • Datum
    20.01.2015

Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht „Ampelliste“ zur Datenerhebung des 4. Quartals 2014

5.311 öffentliche Rechtsträger haben im Zeitraum vom 1. bis 15. Jänner 2015 der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie ihre Förderungen an Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2014 bekannt gegeben. Damit kamen sie der quartalsmäßigen Meldepflicht gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) nach.
348 weitere Rechtsträger versäumten ihre Meldepflicht. Welche Rechtsträger dies sind, ist aus der so genannten „Ampelliste“ ersichtlich, die die KommAustria heute um 10:00 Uhr veröffentlicht. Die „Ampelliste“ kann auf den Internetseiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingesehen werden. Die säumigen Rechtsträger erhalten in den kommenden Tagen Mahnschreiben, ab deren Zustellung eine vierwöchige Nachmeldefrist eingeräumt wird, mit deren Einhaltung ein Verwaltungsstrafverfahren noch abgewendet werden kann.
Nach Ablauf der Nachmeldefristen wird die KommAustria alle eingelangten Daten aus der Erhebung zum dritten Quartal 2014 am 15. März 2014 veröffentlichen.
Die heute veröffentlichte „Ampelliste“ steht als PDF-Datei oder als open government data im CSV-Format auf den Internetseiten der RTR-GmbH zur Verfügung. Link: https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_ampel

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