Medienbehörde KommAustria schließt Prüfung der Eigentumsänderung ab
Der Verkauf der Fernsehprogramme ATV und ATV2 an die ProSiebenSat.1Puls4 GmbH entspricht laut KommAustria jenen rundfunkrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung die Medienbehörde in derartigen Fällen zu prüfen hat. Einen entsprechenden Feststellungsbescheid übermittelte die KommAustria heute an die ATV Privat TV GmbH & Co KG. Zu prüfen waren medienkonzentrationsrechtliche Aspekte und die Frage, ob die Käuferin die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb der Programme auch vor dem Hintergrund der umfangreichen Auflagen, die im Verfahren vor der BWB erteilt wurden, erfüllt.
In medienkonzentrationsrechtlicher Hinsicht war gemäß Gesetz sicherzustellen, dass der dann vergrößerte Medienverbund in keinem Versorgungsgebiet in Österreich mehr als ein Drittel der dort für den terrestrischen Antennenempfang verbreiteten TV-Programme ausstrahlt. Diese Vorgabe ist unter Zugrundelegung aller terrestrisch empfangbaren Programme einschließlich der ORF-Programme und ausländischer öffentlich-rechtlicher Angebote erfüllt. Bei der Prüfung war neben den fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen vor allem genauer zu betrachten, wie ProSiebenSat.1Puls4 die finanziellen Voraussetzungen unter dem Aspekt der umfangreichen programmlichen und strukturellen Auflagen und der wirtschaftlich schwierigen Lage von ATV gewährleistet. Hierzu legte ProSiebenSat.1Puls4 der KommAustria ein glaubhaftes Konzept vor.
Nachdem bereits die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) „grünes Licht“ gegeben hatte, steht nach der Entscheidung der KommAustria dem Erwerb von ATV durch ProSiebenSat.1Puls4 von behördlicher Seite nichts mehr im Wege. In weiterer Folge wird die Medienbehörde, die schon im monatelangen Prozess vor der BWB als zuständige Regulierungsbehörde beigezogen wurde, auch die Aufsicht begleiten, mit der die Einhaltung der Auflagen durch ProSiebenSat.1Puls4 sichergestellt werden soll. Das Auflagenpaket sichert ATV einen Fortbestand als österreichischer Sender mit einer eigenen Programmfarbe, eigenen österreichischen Produktionen und mit einer unabhängigen Informationsredaktion zu, wenn auch unter synergetischer Nutzung von Ressourcen des neuen Eigentümers. Für die KommAustria waren dies zentrale Ergebnisse, um die Medien- und Meinungsvielfalt am Medienstandort Österreich unter den gegebenen Umständen bestmöglich zu erhalten. Der Bescheid ist online abrufbar (KOA 214017011)
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