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    Medien
  • Datum
    30.10.2014

Rechtsverstöße des ORF kosten den Sender rund 660.000 Euro

Medienbehörde KommAustria schöpft Mittel aus dem Vermögen des ORF ab

Als Konsequenz aus drei höchstgerichtlich bestätigten und damit rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzungen des ORF-Gesetzes, hat die Medienbehörde KommAustria dem ORF nun drei so genannte Abschöpfungs-Bescheide zugestellt.
Zwei dieser Bescheide verpflichten den ORF dazu, 518.151,71 Euro, die aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen erlangt wurden, gemäß Gesetz an den Bund abzuführen. Laut drittem Bescheid hat der ORF weitere 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er mit einem eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebot seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete.
Mit den drei Abschöpfungsverfahren wendet die Medienbehörde KommAustria ein Instrumentarium an, mit dem sie der Gesetzgeber zum Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF im Jahr 2010 ausgestattet hat.
Hinsichtlich der werberechtlichen Verstöße des ORF war festgestellt worden, dass der ORF zum einen mit einem Gewinnspiel, das in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH im Jahr 2011 im Hörfunkprogramm „Ö3“ durchgeführt wurde, den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllte. Den daraus ungerechtfertigt erlangten, wirtschaftlichen Vorteil für den ORF beziffert die KommAustria mit 506.550,00 Euro. Zum anderen hatte der ORF im Mai 2013 gesetzeswidrig in der laufenden Sendung „Fußball-Arena“ im TV-Programm „ORF eins“ Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Die daraus erlangte, ungerechtfertigte Bereicherung des ORF berechnet die KommAustria mit in Summe 11.601,71 Euro.
Bei dem rechtswidrig eigens für mobile Endgeräte entwickelten Online-Angebot handelt es sich um eine App, die der ORF im Februar 2013 im Zusammenhang mit der Ski-Weltmeisterschaft in Schladming bereitgestellt hatte. Für die Berechnung der dafür aufgewendeten Mittel zieht die KommAustria unter anderem die Kosten für die Entwicklung, für die redaktionelle und technische Pflege sowie für die Bewerbung des Angebotes heran. Die sich daraus ergebenden 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen. Erst wenn spätestens im Jahr 2017 das ORF-Programmentgelt neu berechnet wird, fließt der Betrag wieder in das Budget des ORF zurück und mindert damit dessen Finanzierungsbedarf. Dieses Verfahren führt zu einer entsprechenden Absenkung des zukünftigen Programmentgelts und kommt so den Gebührenzahlern mittelbar zugute.
Die Bescheide zu den drei Abschöpfungsverfahren sind auf den Web-Seiten der RTR-GmbH veröffentlicht (https://www.rtr.at/de/m/Entscheidungen) und noch nicht rechtskräftig.

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