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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    02.01.2023

KommAustria stellt in Sendung „Der Wegscheider“ bei ServusTV Verletzungen des Objektivitätsgebotes fest

Medienbehörde erkennt Verstöße in fünf Ausgaben der Sendung aus dem Jahr 2021

KOA Themenbild
Kommunikationsbehörde Austria, © iStock.com/Vertigo3d

Die Medienbehörde KommAustria hat mit Abschluss eines Verfahrens gegen die Red Bull Media House GmbH als Veranstalterin des Fernsehprogramms „Servus TV“ in mehreren Ausgaben der dort ausgestrahlten Sendung „Der Wegscheider“ Verletzungen des in § 41 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) für Rundfunkprogramme vorgeschriebenen Objektivitätsgebotes festgestellt.

Die verfahrensgegenständlichen Sendungen beschäftigten sich ausschließlich mit den Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dabei insbesondere mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus. In ihrem heute veröffentlichten Bescheid beanstandet die Behörde, dass in diesen Sendungen grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat durch den Moderator der Sendung Dr. Ferdinand Wegscheider verwendet wurden. 

Die Red Bull Media House stellte die Sendungen als Satire dar und vertrat die Auffassung, dass die Sendungen daher keinerlei Beschränkungen unterlägen und dass das Objektivitätsgebot des AMD-G auf diese nicht anzuwenden sei. Dem widerspricht die Behörde. Vielmehr ordnet die KommAustria die Sendung „Der Wegscheider“ als Meinungskommentar aktueller Ereignisse mit vereinzelten satirischen Elementen ein, gestaltet durch einen erfahrenen Journalisten von Servus TV. Außerdem träfe § 41 Abs. 1 AMD-G eine gesetzliche Anordnung, die für alle Rundfunkprogramme Anwendung findet. Damit schließe das Objektivitätsgebot auch die verfahrensgegenständlichen Sendungen ein. Auf dieser Grundlage wurden in den untersuchten fünf Sendungen Verletzungen festgestellt.

Der noch nicht rechtskräftige Bescheid der KommAustria ist auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidungen/Uebersicht.de.html veröffentlicht („Rechtsverletzung wegen Nichtachtung der Grundsätze der Objektivität und Meinungsvielfalt“).

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekomregulierungs-GmbH (RTR Medien) ist die größte Förderstelle für Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Print) sowie für Fernsehfilmproduktionen in Österreich. Als das Kompetenzzentrum für diese Märkte teilt die RTR Medien ihr Wissen in Studien, Berichten oder Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem RTR-Fachbereich Telekommunikation und Post ist die RTR Medien Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria. Vorsitzender der KommAustria ist Mag. Michael Ogris, Geschäftsführer der RTR Medien ist Mag. Wolfgang Struber.

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