70 % der Mittel für Dokumentaristen, außerdem Förderung für zwei internationale und zwei nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen
Den zweiten von drei Einreichterminen des Jahres 2023 schließt der beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA mit heute veröffentlichten, positiven Förderentscheidungen für 34 Dokumentar-, Film- und Serien-Projekte ab. Zugesagt wurden in Summe 2,9 Millionen Euro. Davon entfallen gut 2 Millionen Euro bzw. 70 % auf 30 heimische Dokumentationen. Mit dem sogenannten „Exzellenzbonus“, den der FERNSEHFONDS in Kombination mit dem Filmfördermodell FISA+ vergibt, werden zudem zwei internationale und eine nationale Film-Koproduktion mit insgesamt 760.000 Euro sowie eine nationale Serienproduktion mit 105.000 Euro unterstützt.
„Das Filmstandortgesetz 2023 hat den FERNSEHFONDS AUSTRIA spürbar zugunsten von Dokumentarfilmen aus österreichischer Produktion begünstigt“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Für diese kulturell wertvollen und bildungspolitisch anspruchsvollen Filme sind wir in Österreich der wichtigste Ansprechpartner. Gleichzeitig stellt der Exzellenzbonus, den wir in Kombination mit dem Filmfördermodell FISA+ für große nationale und internationale Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von über 1,8 Millionen Euro vergeben, einen starken Anreiz für ausländische Produktionsfirmen dar, um in den österreichischen Filmmarkt zu investieren“, so Struber.
Bereits zum ersten Einreichtermin 2023 konnte der FERNSEHFONDS AUSTRIA im April 46 Dokumentationen mit insgesamt knapp 3,4 Millionen Euro fördern und stellte damit in nur einem Fördertermin um gut 1 Million Euro mehr für diese Filmgattung zur Verfügung als in den jeweiligen Jahresergebnissen der vorangegangenen Jahre. Aus dem Exzellenzbonus wurden 7 Serien und 13 Filme mit insgesamt 6,8 Millionen Euro gefördert.
Anfang 2023 trat das das neue Filmstandortgesetz in Kraft, das für internationale Filmproduktionen starke Anreize schafft, in Österreich tätig zu werden. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist die kombinierte Aufteilung von Mitteln zur Förderung von internationalen Filmen und Serien sowie österreichischer TV- und Streaming-Produktionen zwischen dem beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Filmfördermodell FISA+ und dem FERNSEHFONDS AUSTRIA, dessen Exzellenzbonus nun Filmproduktionen mit bis zu 10 % der in Österreich investierten Aufwendungen fördert. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung strenger Kriterien, die eine besondere Wertschöpfung in Österreich belegen. Kombiniert mit der FISA+ Förderung, können die Produktionen so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden Kosten erhalten.
„Der FERNSEHFONDS ist mit seinem Exzellenzbonus ein wichtiger Faktor für große Koproduktionen, behält sich aber durch die kombinierte Förderlösung mit FISA+ mehr Mittel aus dem Jahresbudget von 13,5 Millionen Euro für heimische Produktionen unterhalb einer Schwelle von 1,8 Millionen Euro Gesamtherstellungskosten“, erläutert Struber das erfolgreiche System.
Die aktuellen Förderentscheidungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zum zweiten Einreichtermin 2023, die geförderten Produktionsfirmen und die einzelnen Fördersummen sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/FFAT-Entscheidungen veröffentlicht. Informationen zu künftigen Einreichterminen werden regelmäßig unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Einreichung aktualisiert.
Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht.
Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA
Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA und Fördervoraussetzungen unter www.rtr.at/FERNSEHFONDS.