Entscheidungen zum 2. Einreichtermin 2023 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds veröffentlicht
Mit den heute veröffentlichten Förderentscheidungen zum zweiten Einreichtermin 2023 des Privatrundfunkfonds und des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds, hat der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) den zum ersten Einreichtermin geschärften Kurs mit dem Fokus auf Pluralität von Inhalten sowie Medien– und Meinungsvielfalt für den österreichischen Medienmarkt fortgesetzt. Dabei spielt die Stärkung von Hörfunkangeboten insgesamt sowie die Unterstützung von regionalen und lokalen Informationsprogrammen bei Radio und Fernsehen eine besondere Rolle.
„Regionale und lokale Informationsangebote aus dem direkten Lebensumfeld der Nutzer:innen leisten einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Verständnis, zur politischen Bildung und für die Medienkompetenz des Publikums, stehen aber in einem besonders harten Wettbewerb um Wahrnehmung", kommentiert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, die Förderentscheidungen. „Dementsprechend liegt der Fokus der Förderrichtlinien auf Nachrichten und Informationssendungen und auf dem Erhalt der lokalen und regionalen Meinungsvielfalt. Unter den Vorzeichen der Digitalisierung und des zunehmend global herrschenden Medienmarktes stehen dabei private Programmveranstalter insgesamt und Medienunternehmen mit kleineren Verbreitungsgebieten im Besonderen vor großen, wirtschaftlichen Herausforderungen“, so Struber weiter.
Zum zweiten Einreichtermin 2023 wurden zur Förderung aus dem Privatrundfunkfonds Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt 4,2 Millionen Euro eingereicht, zum Nichtkommerziellen Rundfunkfonds in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Nach Prüfung der Förderansuchen durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach eingehender Beratung mit dem Fachbeirat, wurden nun aus dem Privatrundfunkfonds Förderungen in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro bewilligt, aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds werden Mittel in Höhe von rund 150.000 Euro zugesagt. Nachdem der Großteil des jährlich mit 20 Millionen Euro dotierten Privatrundfunkfonds und des mit jährlich 5 Millionen Euro ausgestatteten Nichtkommerziellen Rundfunkfonds bereits mit Abschluss des ersten Einreichtermins 2023 im vergangenen Dezember zugesagt werden konnten, sind die Mittel beider Fonds für das heurige Jahr nun ausgeschöpft.
Das Fördervolumen des Privatrundfunkfonds zum 2. Einreichtermin 2023 beträgt für den Hörfunk einschließlich Ausbildungsangeboten 39 %, für den Bereich TV insgesamt 61 % der Mittel.
Zwei Förderprojekte nutzten zudem die Möglichkeit, eine 10-prozentige Erhöhung ihres Förderbetrages durch eine Qualitätsförderung zu erlangen, indem deren Projekte in einem Fall einen besonderen Beitrag zur Medienkompetenz, in dem anderen Fall einen besonderen Beitrag zur publizistischen Qualität leisten.
Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind vollständig und transparent auf der Website der RTR für den Privatrundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF veröffentlicht.
Über die RTR
Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) ist Österreichs größte Förderstelle für Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Print) und unterstützt mit dem Fernsehfonds Austria Fernsehfilm-Produktionen und damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Als Kompetenzzentrum dieser Märkte teilt die RTR Medien ihr Wissen in Studien, Berichten oder Veranstaltungen. Die RTR mit ihren Fachbereichen Medien sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) ist Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), der Telekom Control Kommission (TKK) und der Post Control Kommission (PCK). Geschäftsführer der RTR.Telekom.Post ist Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR Medien ist Wolfgang Struber.