Stärkung der Wettbewerbsaufsicht und Regulierung digitaler Märkte durch engen Austausch und Nutzung von Synergien
Die allgemeine Wettbewerbsaufsicht und die sektorspezifische Regulierung zunehmend digitalisierter Märkte erfordert für alle Regulierungseinrichtungen ein gemeinsames Verständnis für damit verbundene Herausforderungen und sich allenfalls verändernde Märkte und Aufgaben. Daher haben die Bundeswettbewerbsbehörde als allgemeine Wettbewerbsbehörde (BWB), die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mit ihren beiden Fachbereichen Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) sowie Medien (RTR Medien) in gegenseitigen Vereinbarungen eine engere Zusammenarbeit im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten beschlossen. Damit wollen die drei Bundeseinrichtungen über die gesetzlich vorgesehenen Berührungspunkte in Verfahren hinaus zu gemeinsamen Verständnissen von Marktentwicklungen in der digitalen Transformation finden und durch die Nutzung von Synergien Regulierungsinstrumente stärken, um sich effizienter und im Sinne der beaufsichtigten Märkte unter harmonisierten Voraussetzungen neuen wettbewerblichen Herausforderungen und Fragen stellen zu können.
“Die BWB beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Auswirkung der Digitalisierung auf den Wettbewerb, hat erfolgreich Verfahren gegen Plattformen geführt und setzt bei ihren Ermittlungen moderne Methoden ein. Gerade jetzt bauen wir unsere Forensik im Hinblick auf Data Science und KI weiter aus. Ich freue mich auf eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen!“ so Dr. Natalie Harsdorf-Borsch, Leiterin der Bundeswettbewerbsbehörde.
„Die Vereinbarung soll das gemeinsame Verständnis über die betroffenen digitalen Märkte stärken, den Austausch der unterfertigenden Parteien regeln und Schwerpunkte einer konstruktiven Zusammenarbeit definieren. Der Fokus liegt hier in erster Linie auf wettbewerblichen Frage- bzw. Problemstellungen im Bereich einer digitalen Medienlandschaft und im Bereich der Plattformregulierung“, sagt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria.
„Medien sind einem starken nationalen wie internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Neue Marktteilnehmer sowohl auf inhaltlicher Ebene wie auch auf Infrastrukturebene drängen in den Markt. Die Verbreitung von Medieninhalten im digitalen Umfeld verlagert sich auf immer mehr Plattformen“, so Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „In diesem Umfeld lassen sich immer öfter Fragen und Problemstellungen des Wettbewerbs- und des Medienrechts nicht isoliert beantworten und eine interdisziplinäre Betrachtung wird immer notwendiger.“
„Ich freue mich sehr, dass heute gemeinsam der Fachbereich Medien und der Fachbereich Telekom und Post der RTR sowie die Kommunikationsbehörde Austria und die Bundeswettbewerbsbehörde in einem Memorandum of Understanding ihre Zusammenarbeit bekräftigen. Durch diese nun bestehenden Vereinbarungen können wir uns gemeinsam den immer mehr als Querschnittsmaterien auftretenden Regulierungsfragen in der digitalen Transformation widmen und so für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit in den von uns regulierten Sektoren sorgen“, sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Über RTR und KommAustria
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist eine Bundeseinrichtung, deren Kernaufgaben in der Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie in der Erreichung der im Komm Austria-Gesetz und im Telekommunikationsgesetz definierten Ziele liegen. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ sowie „Medien“ gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria(KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). www.rtr.at
Über die BWB
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat als Aufgabe funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Die BWB verfolgt Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen und bringt diese vor das Kartellgericht, welches auf Antrag der BWB hohe Geldbußen verhängen kann. Zudem obliegt der BWB die Fusionskontrolle, auch hier kann die BWB Fusionen für eine vertiefte Prüfung dem Kartellgericht vorliegen. Im Digitalbereich ist die BWB zuständige Vollzugsbehörde für die P2B Verordnung und vertritt Österreich, gemeinsam mit dem BMAW, im Advisory Committee des DMA.