Meldedaten online verfügbar ab dem 15. Dezember 2023, 10:00 Uhr
5.327 öffentliche Rechtsträger:innen haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber:innen aus dem dritten Quartal 2023 bekanntgegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %.
Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2023 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.336 Rechtsträger:innen. 4.963 Rechtsträger:innen bzw. 93 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Oktober 2023 nachgekommen, 364 Rechtsträger:innen folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.
Die von den Rechtsträger:innen gemeldeten Daten sind ab dem 15. Dezember 2023, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/MedKF-TG_DatenQ3_2023 abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe“) als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.