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  • Bereich
    RTR Medien
  • Datum
    21.12.2023

Neue Richtlinien zu Rundfunkförderungen der RTR Medien betonen Unterstützung regionaler und lokaler TV- und Radio-Vielfalt

Entscheidungen zum 1. Einreichtermin 2024 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds veröffentlicht

Das Themenbild der RTR für die Rundfunkförderungen zeigt ein Radio-Moderationspult mit zwei Mikrofonen an Teleskop-Halterungen und einem Kopfhörer
Themenbild der RTR-Rundfunkfonds, © iStock.com/zhudifeng

Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) für Förderungen aus dem Privatrundfunkfonds und dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für das Jahr 2024, kommen überarbeitete Richtlinien des Privatrundfunkfonds zum Tragen. Damit wird der 2023 eingeschlagene Kurs zu einer bedarfsgerechteren Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt in TV und Radio geschärft. Im Ergebnis bedeutet das eine angemessene Anhebung des Förderanteils für Informationsprogramme im Hörfunk insgesamt und für regionale und lokale Fernseh- und Radiosendungen, deren Angebot auf einem zunehmend globalisierten Medienmarkt demokratiepolitisch wertvoll ist, aber in wirtschaftlicher Hinsicht für die Veranstalter auch eine besondere Herausforderung darstellt.

„Es ist keine Frage, dass alle österreichischen Medien wirtschaftlich unter steigendem Druck stehen. Für die Rundfunkförderungen sind dabei aber auch Abstufungen zu beachten. Stellt man die Produktionskosten für Informationsformate in das Verhältnis zu den Einnahmen, dann finden sich Programmveranstalter:innen mit regionaler und insbesondere lokaler Kompetenz im unteren Bereich der Skala wieder“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Ich möchte auch immer wieder daran erinnern, dass unsere Rundfunkfonds nicht pauschal Sender unterstützen, sondern einzelne Sendungen innerhalb der Programme. Die Herstellung von Informationsinhalten ist besonders teuer und dabei kaum refinanzierbar. Aber genau diese Programminhalte aus heimischer Kompetenz werden für den demokratiepolitischen Diskurs benötigt und sind unersetzlich“, so Struber.

Die neuen Richtlinien des mit jährlich 20 Millionen Euro dotierten Privatrundfunkfonds beinhalten eine Anpassung zur Vergabe der Gesamtmittel auf ein Richtwert-Verhältnis von 60 % für den Fernsehbereich zu 40 % für den Hörfunk. Zuvor lag die Fördervergabe bei über 70% für TV und unter 30% für Radio.

„Dass wir nun als Richtwert für die Aufteilung der Mittel aus dem Privatrundfunkfonds einen Anteil von 40 % für den Hörfunk vorsehen, ist auch dem Umstand geschuldet, dass erfreulicherweise immer mehr neue Programmveranstalter:innen bzw. Programme auf den Markt kommen“, erläutert Struber. „Konkret sind diesmal unter den Einreichungen acht Radioprogramme neu dabei. Sechs davon sind DAB+ Digitalradios.  Aber auch vier neue Lokal-TVs haben um Förderungen angesucht.“  

Zum ersten Einreichtermin 2024 wurden 453 Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt rund 30,8 Millionen Euro zur Förderung aus dem Privatrundfunkfonds eingereicht. 84 Projekte mit einem Antragsvolumen von 6,1 Millionen Euro bewarben sich um eine Förderung aus dem mit 5 Millionen Euro dotierten Nichtkommerziellen Rundfunkfonds.

Nach Prüfung der Förderansuchen durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach Beratung mit dem Fachbeirat, wurden aus dem Privatrundfunkfonds Förderungen in Höhe von insgesamt gut 11,4 Millionen Euro für TV-Projekte und 6,8 Millionen Euro für den Hörfunk bewilligt. Das entspricht einer Aufteilung der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel im Verhältnis von 37 % für den Hörfunk einschließlich Ausbildungsangeboten zu 63 % für den Bereich TV, womit das Zielverhältnis von 60 % zu 40 % bereits zum 1. Einreichtermin 2024 nahezu erreicht werden konnte.

12 Förderprojekte erhielten eine Qualitätsförderung aus dem Privatrundfunkfonds und erlangten damit eine 10- bis 15-prozentige Erhöhung ihres Förderbetrages. Diese Projekte erfüllen besondere publizistische oder strukturelle Qualitätsanforderungen oder leisten besondere Beiträge zu Medienkompetenz oder Barrierefreiheit.

Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von knapp 4,7 Millionen Euro zugesagt.

Restmittel aus beiden Fonds bleiben einer Vergabe für kurzfristig geplante Projekte in einem zweiten Antragstermin im Mai 2024 vorbehalten.

Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind umfassend auf der Website der RTR veröffentlicht: für den Privatrundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF.

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