Vereinbarung konkretisiert Eckpfeiler zur gemeinsamen Erreichung von Datenschutzzielen des Gesetzes für digitale Dienste
Die effektive Umsetzung der datenschutzrelevanten Aspekte des Digital Services Act (DSA, Gesetz für digitale Dienste) der EU in Österreich, ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB), der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und dem Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien). Ein entsprechendes „Memorandum of Understanding“ unterzeichneten jetzt Dr. Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde, Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, und Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.
Der DSA verfolgt das Ziel der Wahrung der Rechte der Nutzer:innen von digitalen Diensten anhand europäisch harmonisierter Vorschriften für Vermittler digitaler Dienste und die Schaffung einer Aufsichtsstruktur, die von der Europäischen Kommission (EK) und nationalen Koordinatoren für digitale Dienste in den EU-Mitgliedstaaten wahrgenommen wird. In Österreich wurde die Medienbehörde KommAustria gesetzlich mit den Aufgaben des Koordinators für digitale Dienste (KDD) betraut. Die RTR Medien unterstützt die KommAustria in dieser Aufgabe und wurde mit der Einrichtung einer Streitbeilegungsstelle nach dem DSA beauftragt.
"Der DSA verfolgt einen horizontalen Ansatz und zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte auf Plattformen hintanzuhalten und dementsprechend ein sichereres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld für Nutzer:innen zu gewährleisten, wobei deren Rechte auf Schutz ihrer persönlichen Daten eine besondere Rolle spielen“, erläutert Dr.in Susanne Lackner, stv. Vorsitzende und für das Thema DSA zuständiges Mitglied der KommAustria.
„Ein wichtiges Ziel des DSA ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus personenbezogener Daten bzw. die Einhaltung datenschutzrelevanter Bestimmungen“, sagt Dr. Matthias Schmidl, Leiter der DSB. „Daher kommt der Zusammenarbeit zwischen KommAustria und Datenschutzbehörde eine zentrale Bedeutung im digitalen Umfeld zu“, so Schmidl.
"Das Memorandum of Understanding ist ein weiterer Meilenstein in der nationalen Umsetzung des Digital Services Act", unterstreicht Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria „Es regelt die strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem KDD KommAustria und der Datenschutzbehörde. Beide Seiten verpflichten sich zu einer Abstimmung über datenschutzrelevante Bestimmungen des DSA, wie etwa in den Bereichen des Werbe-Profilings, des Zugangs von Forschern zu Plattformen, des Minderjährigenschutzes in der Werbung oder zu strukturellen Defiziten von Plattformen beim Datenschutz“, so Ogris.
Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR sieht unter anderem einen Informationsaustausch bei Angelegenheiten von KommAustria oder DSB vor, die Anknüpfungspunkte zum DSA und dessen Auslegung oder zu Fragen des Datenschutzes aufweisen.
„Zum regelmäßigen Austausch der Behörden wird unter anderem auch ein gegenseitiger Mitarbeiteraustausch gehören, um Know-how im Tätigkeitsbereich der jeweils anderen Regulierungseinrichtung aufzubauen und um Verfahrensabläufe zu optimieren“, erläutert Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Hier wird die RTR koordinierend tätig sein“, so Struber.
Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR-GmbH ist mit ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten und auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.
Über die DSB
Die Datenschutzbehörde sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in Österreich. Ihr obliegt die Durchsetzung der DSGVO und damit auch die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Europa. Dazu verfügt sie über eine Reihe von Abhilfebefugnissen, einschließlich der Verhängung von substanziellen Geldbußen. Sie ist in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und keinen externen Weisungen unterworfen.