In seinem jüngst veröffentlichten Prüfbericht zur Filmförderung in Österreich, in dem er die Fördertätigkeit von 17 Filmförderinstitutionen auf Bundes- und Landesebene im Jahr 2008 beurteilte, stellt der Rechnungshof dem FERNSEHFONDS AUSTRIA ein gutes Zeugnis aus.
„Ich freue mich, dass der Rechnungshof den bei der RTR-GmbH angesiedelten FERNSEHFONDS AUSTRIA als eine der effizientesten von 17 geprüften Fördereinrichtungen bewertete“, so Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Medien und verantwortlich für die Fördertätigkeit des FERNSEHFONDS AUSTRIA.
Zusätzlich zur Handhabung der Projektabwicklung wurde beispielsweise positiv erwähnt, dass der FERNSEHFONDS AUSTRIA bei gemeinsamen Projekten bei der Abrechnung und bei der Kontrolle der Förderung kooperiert.
Der Rechnungshof kritisierte allerdings auch, dass keine Reduktion der Förderung erfolgte, wenn der als Förderbedingung erfüllte Wirtschaftseffekt in Österreich nicht zur Gänze erfüllt wurde. In den neuen Förderrichtlinien wird dieses Kriterium allerdings vorgesehen sein.
Auch die Vorlage von Originalbelegen anstelle von Kopien zum Nachweis aller mit einem geförderten Projekt zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben ist in den neuen Richtlinien berücksichtigt.
Begrüßenswert für die Zukunft sind die vom Rechnungshof getroffenen Anregungen wie die Installierung einer einheitlichen Prüfstelle oder ein für alle Förderinstitutionen einheitliches Formular für Projektkalkulationen, das auf den jeweiligen Homepages zur Verfügung gestellt wird. An der Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofs wird sich der FERNSEHFONDS AUSTRIA jedenfalls aktiv beteiligen.
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