„Mit 13,5 Mio. Euro, die dem FERNSEHFONDS AUSTRIA jedes Jahr für die Förderung von Fernsehfilmprojekten zur Verfügung stehen, ist er die größte Förderinstitution im deutschsprachigen Raum“, unterstreicht Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Medien und zuständig für die Verwaltung des Fonds, die Bedeutung des FERNSEHFONDS AUSTRIA. „Allein heuer haben wir bereits 41 Filmprojekte mit mehr als 12 Mio. Euro gefördert. Was die Fachleute dabei gerne und oft vergessen ist, dass der FERNSEHFONDS AUSTRIA im Vergleich zu anderen Förderinstitutionen ausschließlich aus Steuergeldern gespeist wird und damit unabhängig von den Fernsehveranstaltern Förderzusagen trifft.“ Im Gegensatz dazu finanzieren deutsche Fernsehveranstalter wesentliche Teile deutscher Förderinstitutionen.
Seit 1. Jänner 2012 ist eine Neufassung der Richtlinien, die maßgebliche Bestimmungen für Antrag stellende Fernsehproduzenten beinhalten, in Kraft. Obwohl Fernsehveranstalter und Produzenten mit der Gestaltung erfolgreicher Programme das gleiche Ziel verfolgen und bei der Realisierung aufeinander angewiesen sind, divergieren die Interessen. „Unsere Richtlinien werden naturgemäß von den Fernsehveranstaltern heftig kritisiert: Sie wollen bei Filmprojekten weniger Geld investieren, aber aus unserer Sicht mehr Rechte für sich in Anspruch nehmen. So gesehen „jammern“ sie auf hohem Niveau! Gesehen wird jedoch nicht, dass wir die Rechte der Produzenten wahren und teilweise ausgeweitet haben und bis zu 30 % des Produktionsbudgets fördern können“, kommentiert Grinschgl die neuen Regelungen. Anders als in Deutschland ist die TV-Förderung des FERNSEHFONDS AUSTRIA als Zuschuss ausgestaltet und nicht als bedingt rückzahlbares Darlehen. Für den Produzenten bedeutet das, dass er Förderungen nicht zurückzahlen muss, selbst wenn er mit dem Film Geld einspielt.
Der FERNSEHFONDS AUSTRIA hat gemeinsam mit dem Fachbeirat und den Produzenten in den letzten Wochen viele Gespräche mit den Fernsehveranstaltern geführt und in einigen wesentlichen Punkten Übereinstimmung erzielt:
Offen geblieben ist allerdings der Punkt „Beteiligung von Vertriebsfirmen“, dazu folgen weitere Gespräche in nächster Zeit.
Um die neuen Förderrichtlinien sowie die Rahmenbedingungen für die österreichische Filmwirtschaft einer wissenschaftlichen Analyse zu unterziehen, wurde nun von der RTR-GmbH bei Professor Oliver Castendyk (Hamburg) ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, das im Herbst 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird.
Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA sowie über geförderte Fernsehfilmprojekte sind auf der Website der RTR-GmbH unter dem nachfolgendem Link abrufbar.
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