Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen im Sinne des DSA sind zertifizierte Stellen, die über die erforderliche Unabhängigkeit sowie die nötigen Mittel und Fachkenntnisse verfügen um ihre Tätigkeit fair, rasch und auf kosteneffiziente Weise durchzuführen.
Online-Plattformen sind verpflichtet interne Beschwerdemanagementsysteme einzuführen.
Wenn Sie eine Beschwerde bei einer Online-Plattform einbringen, die nicht mit den Mitteln des Beschwerdemanagements gelöst werden kann, können Sie sich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Auch wenn Sie die Entscheidung einer Online-Plattform erhalten, wonach Sie Inhalte bereitgestellt haben, die rechtswidrig sind bzw. den AGB der Online-Plattform widersprechen, haben Sie das Recht sich an eine Streitbeilegungsstelle zu wenden. Das betrifft die folgenden Arten von Entscheidungen:
Eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle muss folgende Bedingungen erfüllen, um vom Koodinator für digitale Dienste (DSC) zertifiziert zu werden:
Die Zertifizierung ist für höchstens 5 Jahre und kann widerrufen werden, wenn der DSC feststellt, dass die oben angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Es besteht eine jährliche Berichtspflicht an den DSC (Art. 21 Abs. 4 DSA)
In ihren Berichten müssen die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zumindest
Der DSC kann zusätzliche Auskünfte anfordern.
Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist für Nutzer:innen inklusive der meldenden Personen jedenfalls Kostenlos, außer die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle kommt zu der Erkenntnis, dass der Nutzer oder die Nutzerin eindeutig böswillig gehandelt hat.