Trusted Flaggers (dt. vertrauenswürdige Hinweisgeber) sind Organisationen, die Expertise im Umgang mit bestimmten rechtswidrigen Inhalten (z.B. im Bereich Hate Speech, Urheberrecht, o.ä.) mitbringen und deren Meldungen rechtswidriger Inhalte auf Online-Plattformen bevorzugt behandelt werden müssen.
Der DSA verpflichtet Hostingdienstanbieter (das sind Internetdienste die von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag speichern) nutzerfreundliche Verfahren einzurichten, mit denen Personen oder Einrichtungen Inhalte melden können, die sie für rechtswidrig halten.
Populäre Online-Plattformen haben hohe Zahlen an Nutzer:innen, die potentiell rechtswidrige Inhalte melden können. In Verbindung mit der großen Menge von Inhalten, die auf diesen Plattformen verbreitet werden, kann das zu einem hohen Aufkommen an Meldungen führen, die von den Plattformen geprüft werden müssen. Auch wenn solche gemeldeten rechtswidrige Inhalte von der Plattform unverzüglich zu löschen sind, kann es einige Zeit dauern bis eine berechtigte Meldung zur Entfernung eines rechtswidrigen Inhaltes führt.
Um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte schnell zu unterbinden, müssen die Meldungen von zertifizierten Trusted Flaggern - Institutionen die nachweisliche Erfahrung und Kompetenz bei der Erkennung und Meldung schädlicher Inhalte haben - vorrangig von der jeweiligen Plattform behandelt und einer Entscheidung zugeführt werden. Ein Trusted Flagger, der in einem Mitgliedstaat von einem DSC zertifiziert wurde, kann grundsätzlich alle Arten rechtswidriger Inhalte, also nicht nur jene, die in seinem Tätigkeitsbereich liegen melden. Außerdem kann sich jeder Nutzer in der EU, also auch einer aus einem anderen Mitgliedstaat, an ihn wenden.
Seit einiger Zeit haben manche Plattformen freiwillig Trusted Flaggers zugelassen, dies wird bzw. kann es auch weiter geben, hier besteht allerdings keine Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung falls eine freiwillige Vereinbarung nicht eingehalten wird.
Zertifizierte Trusted Flaggers veröffentlichen zudem jährliche Berichte zu den von ihnen erstatten Meldungen.
Grundsätzlich kann jede Stelle in Österreich, die Sachkenntnis über eine bestimmte Art rechtswidriger Inhalte hat, einen Antrag auf diesen Status stellen.
Der Status als zertifizierter Trusted Flagger wird gemäß Art. 21 DSA auf Antrag des DSC (Koordinator für Digitale Dienste) desjenigen Mitgliedstaates, in dem die antragstellende Organisation ihren Sitz hat, zuerkannt. Die antragstellende Organisation muss dabei nachweisen, dass sie:
Eine aktuelle Liste aller von den DSC gemedeldeten Trusted Flaggers wird von der Euopäischen Kommision hier veröffentlicht.