Gemäß Art. 17 Abs. 1 DSA sind Anbieter von Online-Plattformen verpflichtet, Beschränkungen von Nutzer:innen aufgrund rechtswidriger Inhalte und Verstöße gegen die Nutzerbestimmungen zu begründen. Diese Begründungen sind gemäß Art. 24 Abs. 5 DSA unverzüglich der Europäischen Kommission für die Aufnahme in eine öffentlich zugängliche, von dieser verwalteten Datenbank zu übermitteln.
Der Prozess der Aufnahme des Anbieters in diese Datenbank ("Onboarding") erfolgt in mehreren Schritten:
Zunächst haben Sie sich unter der folgenden Seite zu registrieren: Registrierung
Nach erfolgter Registrierung übermitteln Sie bitte folgende Daten samt Firmenbuchauszug / Vereinsregister / Angaben zum Jahresumsatz (zur Evaluierung möglicher Ausnahmen von regulatorischen Verpflichtungen) an rtr@rtr.at mit dem Betreff "Onboarding Datenbank". Nachstehend führen wir die deutsche Übersetzung an, mit dem Ersuchen, alle Informationen bekanntzugeben. Bei den mit * markierten Daten handelt es sich um verpflichtende Angaben.
Es wird zwischen einer Testumgebung (Test Environment) und einer Produktionsumgebung (Production Environment) unterschieden. Für diese zwei Umgebungen benötigen wir von Ihnen zwei unterschiedliche E-Mail-Adressen.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei den E-Mail-Adressen um kommerzielle Adressen handeln muss (Functional Mailboxes / Funktionsmailboxen sind möglich). Persönliche E-Mail-Adressen oder Namen sind verboten.
Benutzerkontoinformationen für die Testumgebung (allgemein, keine persönlichen Daten):
Benutzerkontoinformationen für die Produktionsumgebung (allgemein, keine persönlichen Daten):
Nachdem Ihre Daten überprüft und validiert wurden, werden diese Daten im Informationsaustauschprogramm ("Information Sharing System" AGORA) eingearbeitet.
Anmerkung: Das technische Onboarding für die Datenbank läuft über Mitarbeiter:innen der Europäischen Kommission. Fragen sind daher direkt an CNECT-DIGITAL-SERVICES@ec.europa.eu zu richten.