Förderung von Audio-Podcasts - Grundvoraussetzungen
Erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?
Die Förderkriterien
Natürliche oder juristische Personen, die spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung oder Zweigniederlassung in Österreich vorweisen können und zwar unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Firmenstandort, solange dieser innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) liegt.
Es liegen eine zumindest einjährige tatsächliche und regelmäßige, einschlägige Geschäftstätigkeit und eine positive Fortbestandsprognose vor
Die Finanzierung des Projektes muss sichergestellt sein.
Die zur Förderung eingereichte Produktion hat eine ausreichende Ressourcengrundlage, insbesondere betreffend personeller Ausstattung, aufzuweisen und die zur Durchführung allfällig erforderlichen Rechte und Lizenzen zu belegen.
Die eingereichte Produktion muss innerhalb der letzten zwölf Monate bereits produziert worden sein.
Förderungswürdige Produktionen müssen folgende Erscheinungshäufigkeit und Mindestminutenanzahlen erreichen: a. „Daily Podcasts“: Regelmäßige Podcasts mit täglicher Veröffentlichung müssen mindestens 210 Episoden pro Jahr und eine Mindestdauer von durchschnittlich 10 Minuten pro Episode aufweisen.
b. „Weekly Podcasts“: Regelmäßige Podcasts mit wöchentlicher Veröffentlichung müssen mindestens 42 Episoden pro Jahr und eine Mindestdauer von durchschnittlich 30 Minuten pro Episode aufweisen.
c. „Feature Podcasts“: Inhaltlich, thematisch zusammenhängend und in sich abgeschlossene Podcasts (Staffeln) müssen mindestens 6 Episoden und eine Mindestdauer von durchschnittlich 30 Minuten pro Episode aufweisen.
Die erforderliche Reichweite a. „Daily und Weekly Podcasts": durchschnittlich 10.000 Downloads pro Monat; b. „Features Podcasts": insgesamt 12.000 Downloads.
Die Abrufzahlen müssen durch Vorlage geeigneter Nachweise, wie die Messung durch Teilnahme an der ÖAK oder durch Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin unter Berücksichtigung der validen Downloads nach IAB-Standard am Ende des Förderzeitraumes im Rahmen der Endabrechnung nachgewiesen werden.
(*) Bitte beachten Sie, dass dieser Wert bei Einbringung des Ansuchens für drei Monate nachgewiesen werden muss.
Informationen zur Einreichung
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen? Informationen zur Einreichung und zu den Einreichtermine finden Sie hier.