Wir ersuchen Sie, Auszahlungen nur dann abzurufen, wenn tatsächlich alle für eine Auszahlung erforderlichen Nachweise erbracht werden können bzw. Unterlagen vorhanden sind. Beachten Sie bitte, dass Auszahlungen u.a. nur dann erfolgen können, wenn der Abruf der jeweiligen Teilzahlung firmenmäßig unterfertigt ist. Es ist keine Rechnung zu stellen!
Die Abrufformulare stehen am Seitenende zum Download bereit.
Die zuerkannten Fördermittel werden nach In-Kraft-Treten des Vertrages in der Regel in 3 Teilbeträgen ausbezahlt:
Der Fördervertrag ist auflösend bedingt. Sie haben 6 Monate Zeit, ab Einlagen des Fördervertrages, die im Fördervertrag genannten Bedingungen zu erfüllen und den Abruf der 1.Teilzahlung zu tätigen.
Wir benötigen:
• Das firmenmäßig unterfertigte Abrufformular
• Den Nachweis der Gesamtfinanzierung, der durch die Vorlage der Verträge der an der
Herstellung beteiligten Finanzierungspartner sowie allfälliger Koproduzenten zu
erbringen ist
• Eine Kalkulation sowie einen aktuellen Finanzierungsplan
Bitte senden Sie die Unterlagen nach sorgfältiger Überprüfung an fernsehfonds@rtr.at.
Der Abruf der 2. Teilzahlung setzt den Drehbeginn voraus. Wenn Sie mit den Dreharbeiten zum Zeitpunkt des Abrufes der 1. Teilzahlung bereits begonnen haben, können Sie beide Teilzahlungen gemeinsam abrufen.
Wir benötigen:
• Das firmenmäßig unterfertigte Abrufformular
• Eine Drehstartmeldung
• Einen Dreh- und Terminplan
• Die endgültige Stab- und Besetzungsliste mit Wohn- und Steuersitz
• Die letzte Fassung des Treatments/Synopsis
Bitte senden Sie die Unterlagen nach sorgfältiger Überprüfung an fernsehfonds@rtr.at.
Nach Fertigstellung der Produktion (diese Frist ist im Fördervertrag festgelegt), haben Sie sechs Monate Zeit, den Endkostenstand inkl. Beilagen zu übermitteln.
Wir benötigen:
• Das firmenmäßig unterfertigte Abrufformular
• Abnahmebestätigung(en) des/der mitfinanzierenden Fernsehveranstalter(s)
• Eine Liste der tatsächlichen Finanzierungspartner
• Den datierten Endkostenstand der Gesamtherstellungskosten der Produktion mit
ausgewiesenen Aufwendungen in Österreich, Eigenleistungen und interner
Leistungsverrechnung (falls Koproduzenten beteiligt sind firmenmäßig von allen
gegengezeichnet)
• Einzelbuchungsnachweise mit gekennzeichneten Aufwendungen in Österreich
• Saldenlisten der Produktionskonten
• Kennzeichnungen der Eigenleistungen in den Kostenpositionen
• Tagesdispositionen und –berichte
• Einen Nachweis über die Erfüllung der Nennungsverpflichtung
• Angaben bereits erfolgter Sendetermine und Übermittlung der Quoten
• 3 bis 5 druckfähige digitale Pressefotos unter Angabe des Rechteinhabers
• Eine DVD der fertiggestellten Produktion
• Einen Weblink zu einem werbefreien Trailer der Produktion (sofern dieser vorhanden ist
und auf den Plattformen Vimeo oder YouTube eingebettet ist)
Bitte senden Sie die Unterlagen nach sorgfältiger Überprüfung an fernsehfonds@rtr.at.
Nach Erhalt der Förderzusage vom FERNSEHFONDS AUSTRIA, haben Sie 6 Monate Zeit, um den Abruf zur Auszahlung zu tätigen.
Wir benötigen:
• das firmenmäßig unterfertigte Abrufformular
• den Endkostenstand
• Rechnungen inkl. Zahlungsbeleg
Bitte senden Sie die Unterlagen nach sorgfältiger Überprüfung an fernsehfonds@rtr.at.
FERNSEHFONDS AUSTRIA
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
fernsehfonds@rtr.at