Der Förderwerber:innen haben sich gemäß Richtlinien zu verpflichten, im Vor- oder Abspann von geförderten Produktionen auf die Förderung durch den FERNSEHFONDS AUSTRIA hinzuweisen. Die Verwendung dieser Logos darf nur auf Basis eines rechtsgültig unterfertigten und in Kraft getretenen Fördervertrages und nur für die in den Richtlinien beschriebenen Zwecke erfolgen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Verwendung des FERNSEHFONDS AUSTRIA Logos.
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des FERNSEHFONDS AUSTRIA wurde nicht nur auf die zahlreichen Erfolge der letzten Jahre zurückgeblickt, sondern auch ein neues Logo präsentiert – ein frischer und moderner visueller Auftritt, der den Wandel und die Innovationskraft des Fonds widerspiegelt.
Die Entscheidung, ein neues Logo zu kreieren, markiert somit nicht nur einen grafischen Wandel, sondern auch einen symbolischen Neustart für die kommenden Jahre, in denen der Fonds weiterhin eine wichtige Rolle bei der Förderung von österreichischen Fernsehprojekten und Medienproduktionen spielen wird.
FERNSEHFONDS AUSTRIA
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