Die ID Austria ermöglicht es Ihnen, Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten zu bestätigen. Ihre ID Austria, auch als elektronische Identität bekannt, fungiert somit als Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
Damit ein Förderansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels ID Austria (elektronische Identität) gezeichnet werden.
Ja, denn seit 5. Dezember 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur. Alle Informationen zum Umstieg auf ID Austria erhalten Sie
1. Bei einer Registrierungsbehörde (ausländische Staatsangehörige wenden sich an diese Stellen)
2. Im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises
Bitte kalkulieren Sie ausreichend Zeit für die Beantragung der ID Austria ein und fordern Sie diese rechtzeitig vor Ende der Einreichfrist an.