Richtlinien zur Erstattung von Umstellungskosten aufgrund der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz
Gemäß § 33c Abs. 2 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 78/2018, macht der Fachbereich Medien (RTR Medien) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH die Richtlinien über die Erstattung von Umstellungskosten aufgrund der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz gemäß §§ 33a KOG ff bekannt.
Die Richtlinien werden hier folgend zum Download angeboten, haben aber mittlerweile einen nur noch historischen Informationscharakter, da die mit der Förderung verbundenen Aufgaben am 20. April 2021 vollständig abgeschlossen und die Förderziele erreicht wurden.