Den Bestimmungen des § 4 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004) entsprechend veröffentlicht die KommAustria die Ergebnisse der Förderung nach diesem Bundesgesetz. Die nach den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten gegliederten Tabellen geben Aufschluss über die den einzelnen Förderungswerbern zuerkannten Beträge bzw. die einer Ablehnung zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.
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