Im Jahr 2014 wurden 65 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 eingereicht.
Für die Qualitätsförderung und Zukunftssicherung standen im Jahr 2014 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung. Die ersten Teilbeträge wurden im August und im September ausgezahlt, die zweiten Teilbeträge im November 2014.
Im Fall der SVZ – Salzburger Volkszeitung wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 10 Abs. 1 ("Nachwuchsjournalisten") und gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2013 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 nicht mehr ausgezahlt werden, da die Zeitung zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Teilbeträge im Juli 2014 nicht mehr in Printform erschienen ist.
Die Ergebnisse für die einzelnen Förderungsbereiche:
Förderungsart | Beträge in EUR | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
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Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 179.958,- | 16 | 14 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 7 |
Auslandskorrespondenten | 240.000,- | 6 | 6 |
Leseförderung | 422.752,- | 26 | 25 |
Forschungsprojekte | 35.000,- | 3 | 2 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 6 |
GESAMT | 1.532.910,- | 65 | 60 |
Die genaue Aufstellung finden Sie im pdf-Dokument.