Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 standen im Jahr 2016 Budgetmittel in der Höhe von 1.560.000,- Euro zur Verfügung.
55 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV wurden eingereicht.
Das Ansuchen für ein Forschungsprojekt gemäß § 11 Abs. 3 wurde abgelehnt.
Für die Tageszeitung „WirtschaftsBlatt“ wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 11 Abs. 1 („Zuschuss zu den Kosten der Auslandskorrespondenten“) und § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2015 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 nicht mehr ausgezahlt werden, da diese Zeitung zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr verlegt wurde.
Auch der für die Wochenzeitung „Format“ gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannte Förderungsbetrag konnte aus diesem Grund nicht mehr ausgezahlt werden.
Somit wurden 51 Förderungsbeträge gemäß dem Abschnitt IV ausgezahlt.
Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche des Abschnitts IV im Jahr 2016:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | ausgezahlte Förderungsbeträge |
---|---|---|---|
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 104.426,- | 9 | 9 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 8 |
Auslandskorrespondenten | 153.501,- | 5 | 4 |
Leseförderung | 568.844,- | 24 | 22 |
Forschungsprojekte | 41.000,- | 3 | 2 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 6 |
GESAMT | 1.522.971,- | 55 | 51 |
Die genaue Aufstellung finden Sie im PDF-Dokument.