Für die Vertriebsförderung für Wochenzeitungen stand im Jahr 2017 ein Betrag in der Höhe von 1.787.100,- Euro zur Verfügung. 37 Ansuchen um Förderung einer Wochenzeitung gemäß dem Abschnitt II des Presseförderungsgesetzes 2004 wurden eingebracht.
Ein Ansuchen wurde abgelehnt, da die in § 3 Abs. 1 PresseFG 2004 festgelegte Einreichfrist nicht eingehalten und das Ansuchen verspätet eingebracht wurde. Allen anderen Ansuchen konnte die KommAustria entsprechen.
Die ersten Teilbeträge wurden Ende Juli 2017 ausgezahlt, die Auszahlung der zweiten Teilbeträge erfolgte im November 2017.
Die auf die einzelnen Wochenzeitungen entfallenden Beträge finden Sie im PDF-Dokument.
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