Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung standen im Jahr 2018 Budgetmittel in der Höhe von 1.560.000,- Euro zur Verfügung. 57 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 wurden eingereicht.
Die KommAustria konnte allen Ansuchen entsprechen.
Mit Mitte Oktober wurde die Auszahlung der ersten Teilbeträge abgeschlossen. Die Auszahlung der zweiten Teilbeträge erfolgte im November 2018.
Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche des Abschnitt IV im Jahr 2018:
Förderart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
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Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 131.361,- | 11 | 11 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 8 |
Auslandskorrespondenten | 160.000,- | 4 | 4 |
Leseförderung | 546.172,- | 25 | 25 |
Forschungsprojekte | 67.267,- | 3 | 3 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 6 |
GESAMT | 1.560.000,- | 57 | 57 |
Die Detailergebnisse finden Sie im PDF-Dokument.