Für die Besondere Förderung standen im Jahr 2020 insgesamt 3.242.000,- Euro zur Verfügung. Fünf Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt III des Presseförderungsgesetzes 2004 wurden eingebracht.
Vier Förderungsansuchen konnte die KommAustria positiv erledigen, ein Ansuchen musste mangels Erfüllung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts I des Presseförderungsgesetzes 2004 abgelehnt werden.
Die ersten Teilbeträge wurden Mitte Juni 2020 ausgezahlt, die Auszahlung der zweiten Teilbeträge erfolgte im November 2020.
Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung.