Im Jahr 2021 wurden bei der KommAustria gesamt 108 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß
§ 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat” angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 194.000,- Euro wurde zuerkannt.
2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 8.687.000,- Euro zur Verfügung.
Die Ergebnisse für die verschiedenen Förderbereiche im Jahr 2021:
Art der Förderung | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.885.000,00 € | 47 | 45 |
– davon für Tageszeitungen | 2.097.900,00 € | 12 | 11 |
– davon für Wochenzeitungen | 1.787.100,00 € | 35 | 34 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 3.242.000,00 € | 6 | 4 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,00 € | 54 | 54 |
Selbstkontrolle/Presse | 194.000,00 € | 1 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 8.881.000,00 € | 108 | 104 |
Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data (Förderungen - Presseförderung auswählen) zur Verfügung.