Förderungsnehmer:
Medienhaus Wien – Forschung und Weiterbildung GmbH
Brunnengasse 47
1160 Wien
Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2022 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 (in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2022) ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.