• Bereich
    Presseförderung
  • Datum
    16.12.2024
  • Kategorie
    Geförderte Forschungsprojekte

Innovationsförderung für Journalismus 2: internationale Benchmarks und nationaler Bedarf

Förderungsnehmer:

Medienhaus Wien – Forschung und Weiterbildung GmbH
Brunnengasse 47
1160 Wien

Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2022 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 (in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2022) ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.

Hier finden Sie den Kurzbericht zum Download:

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