Föderungsnehmer:
Kuratorium für Journalistenausbildung
Karolingerstraße 40
5020 Salzburg
Gemäß Punkt 19.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2014 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs.3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.
Hier finden Sie den Kurzbericht zum Download: