• Bereich
    Presseförderung
  • Datum
    05.03.2025
  • Kategorie
    Geförderte Forschungsprojekte

Hate Speech auf österreichischen und deutschen Online-Nachrichtenportalen

Förderungsnehmer:

Privatuniversität Schloss Seeburg
Seeburgstraße 8
5201 Seekirchen am Wallersee


Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2020 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.

Hier finden Sie den Kurzbericht zum Download:

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