Förderungsnehmer:
Paris-Lodron-Universität Salzburg und Kuratorium für Journalistenausbildung
Rudolfskai 42
5020 Salzburg
Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2018 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.