Zur Beratung der KommAustria in Fragen, die das Presseförderungsgesetz betreffen, ist die Presseförderungskommission eingerichtet. Sie besteht aus sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden. Je zwei Mitglieder werden vom Bundeskanzler, vom Verband Österreichischer Zeitungen und von der für die journalistischen Mitarbeiter von Tages- und Wochenzeitungen zuständige Gewerkschaft für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Diese sechs Mitglieder einigen sich auf einen nicht aus ihrem Kreis stammenden Vorsitzenden.
Der/die Vorsitzende und die Kommissionsmitglieder dürfen weder in einem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis zu einer Tages- oder Wochenzeitung noch zu einem anderen Förderungswerber stehen.
Vorsitzender | bestellt von den |
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Univ. Prof. i.P. Dr. Roman HUMMEL | Kommissionsmitgliedern |
Mitglieder | bestellt vom / von der |
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Univ.-Prof.in MMMag.a Dr.in Barbara LEITL-STAUDINGER | Bundeskanzleramt / Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien |
Mag. Andreas ULRICH | Bundeskanzleramt / Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien |
Alexandra BEIER-CIZEK | Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) |
RA Mag. Philipp J. GRAF | Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) |
Mag. Christoph GROßKOPF | GPA-djp |
Nadja IGLER | GPA-djp |
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Presse- und Publizistikförderung
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