In Krisen- und Katastrophenfällen kommt Medien eine Schlüsselrolle zu. Daher sieht das AMD-G vor, dass für Aufrufe in Krisen- und Katastrophenfällen und für andere wichtige Meldungen in begründeten und dringenden Notfällen zur Vermeidung von Gefahren für Gesundheit und Leben von Menschen zu jeder Zeit die notwendige und zweckentsprechende Möglichkeit zur Bekanntmachung kostenlos einzuräumen ist.
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